Enforcement

Die Bilanzkontrolle in Deutschland ist seit Anfang 2022 neu geordnet und damit kontrolliert allein die BaFin die Jahresabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen. Das bis 2021 geltende zweistufige Verfahren – mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) auf Stufe 1 und der BaFin auf Stufe 2 – wird mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) zum 1. Januar 2022 in ein einstufiges Verfahren übergeleitet. Erklärtes Ziel der BaFin ist, Anhaltspunkte für fehlerhafte Rechnungslegung und damit auch Bilanzmanipulation möglichst früh zu identifizieren und strafrechtlich relevante Sachverhalte gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft aufzuklären.

Besprechungsraum

Funktion und Ziele der BaFin-Bilanzkontrolle

Die BaFin führt künftig sowohl Stichproben- als auch Anlassprüfungen durch und veröffentlicht unter anderem die festgestellten Fehler. Zudem kann sie Prüfungsanordnungen und wesentliche Verfahrensschritte bekannt machen.
Dies dient der Steigerung sowohl der Qualität der Abschlusserstellung als auch der Abschlussprüfung - und führt somit zu einer insgesamt besseren IFRS-Rechnungslegung.

Wir unterstützen Sie bei Anfragen der BaFin, insbesondere bei den aktuellen Prüfungsschwerpunkten:

  • Konzern-Lagebericht im Fokus:

       1. Information über Organisationsstruktur, Produkte,
            Beschaffungs- und Absatzmärkte sowie Geschäfts-
            prozesse  

       2. Steuerungssystem mit finanziellen und nicht-
             finanziellen Leistungsindikatoren

  • Finanzielle Berichterstattung über Auswirkungen von Klima- und Umweltaspekten sowie des makroökono-mischen Umfelds (analog ESMA) 



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Wichtige Links

Hier finden Sie weitere Info zum Enforcement in Deutschland und Europa:

BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

https://www.bafin.de/


ESMA European Securities and Markets Authority

https://www.esma.europa.eu/